Rechtsberatung für Kinder

Wem gehören die Möbel in meinem Zimmer? Dürfen mir meine Eltern meine Freunde verbieten? Darf ich mit meinem Geld machen was ich will? Kann meine Mutter mich zwingen meinem Vater zu besuchen? Ich bekomme Rechnungen von Internetseiten. Muss ich die zahlen? Ich soll die Klasse verlassen. Kann ich dagegen etwas tun? Ich habe mich in meinen cousin verliebt. Ist das zulässig?
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Warum ausgerechnet eine Rechtsberatung für Kinder? Kinder nehmen an unserem Alltag in vielen Lebensbereichen teil. Oftmals sind sie jedoch nur Beteiligte und können rechtlich selber nicht wirksam handeln. Eltern, aber auch andere Institutionen, nehmen die Rechte von Kindern „in Vertretung“ wahr. Dass Kinder auch Inhaber von Rechten sein können und wie weit diese Rechte ihnen selbständig zustehen, ist noch weitgehend unbekannt. Die Frage von „Kinderrechten“ wird vielfach in den Medien diskutiert und doch wissen viele nicht, was das konkret für die Kinder und ihre Familien sowie für Institution bedeutet. Hierbei stellen oft bereits banale Alltagsprobleme Eltern und Kinder vor rechtliche Fragen.
Der Hintergrund – Die Kinderrechtskonvention Grundlage für die Rechtsberatung ist Kinderrechtskonvention der Uno, die von verschiedenen Staaten unterzeichnet wurde und auch in der Schweiz gültig ist. Hier ist festgehalten, dass ein Kind Inhaber von Rechten ist und diese auch gegenüber seinen Eltern und Institutionen geltend machen kann.
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