Rechtsberatung für Kinder

Wem gehören die Möbel in meinem Zimmer? Dürfen mir meine Eltern meine Freunde verbieten? Darf ich mit meinem Geld machen was ich will? Kann meine Mutter mich zwingen meinem Vater zu besuchen? Ich bekomme Rechnungen von Internetseiten. Muss ich die zahlen? Ich soll die Klasse verlassen. Kann ich dagegen etwas tun? Ich habe mich in meinen cousin verliebt. Ist das zulässig?
Hast du auch eine Frage oder brauchst du eine Rechtsauskunft? Dann ruf einfach an oder schreibe uns ein mail. info@kinderlobby.ch T: 062 888 01 88 Wenn du uns deine Telefonnummer hinterlässt, rufen wir dich gerne so schnell als möglich zurück. Die Auskunft wird vertraulich behandelt. Wir helfen dir gerne weiter.
Die Kinderlobby Schweiz bietet eine
Rechtsberatung für Kinder an. Kinder und Jugendliche können sich hier über rechtliche Fragen informieren.
Warum ausgerechnet eine Rechtsberatung für Kinder? Kinder nehmen an unserem Alltag in vielen Lebensbereichen teil. Oftmals sind sie jedoch nur Beteiligte und können rechtlich selber nicht wirksam handeln. Eltern, aber auch andere Institutionen, nehmen die Rechte von Kindern „in Vertretung“ wahr. Dass Kinder auch Inhaber von Rechten sein können und wie weit diese Rechte ihnen selbständig zustehen, ist noch weitgehend unbekannt. Die Frage von „Kinderrechten“ wird neuerdings in den Medien diskutiert und doch wissen viele nicht, was das konkret für die Kinder und ihre Familien sowie für Institution bedeutet. Hierbei stellen oft bereits banale Alltagsprobleme Eltern und Kinder vor rechtliche Fragen.
Der Hintergrund – Die Kinderrechtskonvention Wesentlich für die Kinderrechte, ist die Kinderrechtskonvention der Uno, die von verschiedenen Staaten unterzeichnet wurde und auch in der Schweiz Wirksamkeit entfaltet. Dass ein Kind Inhaber von Rechten sein kann und diese auch gegenüber seinen Eltern und Institutionen gegenüber geltend machen kann wurde hier normiert. Insbesondere ist die Partizipation von Kindern in Entscheidungsprozessen wesentlich gestärkt worden. Mit zunehmendem Alter wird dem kindlichen Willen mehr Beachtung geschenkt und berücksichtigt.
Wer ist angesprochen? Die Rechtsberatung der Kinderlobby spricht in erster Linie Kinder an. Hierbei soll den Kindern ermöglicht werden, sich selbständig über ihre Rechte aufzuklären. Unter-schieden werden können hier die Rechte gegenüber Eltern und Institutionen von allgemeinen Rechtsfragen, die Kinder beschäftigen (Bsp. Kann ein Kind Schulden machen? Wann kann ein Kind das Elternhaus gegen den Willen der Eltern verlassen? ). Aber auch Eltern, Lehrer und andere Institutionen können sich an die Rechtsberatung wenden, wenn sie in Bezug auf die Rechte und Verpflichtungen von Kindern Fragen haben.
Die Organisation Mit Hilfe eines „Kinderrechtstelefons“ sowie einer Beratungsstelle in Lenzburg (Kinderlobby) soll Kindern eine Informationsplattform geboten werden, bei der in erster Linie Kinder aber auch die sie betreuenden Personen sich mit kundigen Fachpersonen über ihre Situation austauschen können. Anfragen per Mail oder Telefon werden unserer juristischen Fachperson weitergeleitet, die sie kompetent beantwortet und berät. Die Erstberatung ist kostenlos.
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