Grundlagen:

UN-Konvention über die Rechte des Kindes

UN-Konvention über die Rechte des Kindes (Kurzfassung)

Kinderrechte für Kinder erklärt

 

Auswahl von Organisationen, die sich in der Schweiz für die Kinderrechte einsetzen:

- Netzwerk Kinderrechte Schweiz (www.netzwerk-kinderrechte.ch)

- Stiftung Kinderschutz Schweiz (www.kinderschutz.ch)

- Marie Meierhofer Institut für das Kind (www.mmi.ch)

- unicef Schweiz (www.unicef.ch)

- Stiftung Kinderdorf Pestalozzi (www.pestalozzi.ch)

- Zentrum für Menschenrechtsbildung Luzern (zmrb.phlu.ch)

- Kinderbüros in diversen Städten der Schweiz

 

Bilderbuch der Kinderlobby (erschienen am 01.11.2016) 

KINDER KENNEN IHRE RECHTE (Kinder erklären Kindern die Kinderrechte)

(siehe Shop)

 

Bilderbuch der Kinderlobby (erschienen am 01.11.2017)

LES EENFANTS CONNAISSENT LEUR DROITS (frz. Übersetzung des oben genannten Bilderbuchs)

(siehe Shop)

 

Broschüren:

Kinderrechte in der frühen Kindheit, 2014

Umsetzung der Kinderrechte in der frühen Kindheit, 2014

beide Broschüren sind beim mmi erhältlich unter info(at)mmi.ch

 

Kinderrechts-Memory:

Die Kinderlobby hat mit Kindern zusammen ein Memory entwickelt.

(siehe Shop)

 

Einführungen in die Kinderrechte

Die Fachpersonen der Kinderlobby bieten regelmässig Weiterbildungen an für Kindergruppen, Erwachsene, Fachpersonen aus Bildung, Betreuung, Beratung, Sozialer Arbeit, Ämtermitarbeitende etc. (siehe Projekte)

 

Kinderanwaltschaft Schweiz


Newsletter Child-Friendli-Justice 2020

Was sind die Aufgaben einer Ombudsstelle für Kinderrechte?

Ein voller Erfolg: Die überaus grosse Teilnahme an der NMRI-Vernehmlassung bezüglich der Ombudsstelle für Kinderrechte zeigt, dass wir uns mit unserem Anliegen auf dem richtigen Weg befinden. Da es nebst den zahlreichen positiven Äusserungen zu unserem Vorhaben auch einige Unklarheiten betreffend den unterschiedlichen Begrifflichkeiten und Kompetenzdefinitionen zu geben schien, bieten wir Ihnen folgend einen klärenden Überblick.

Beziehungen zu Drittpersonen sind wichtig

Stabile Beziehungen sind für Kinder lebenswichtig. Sie fördern die Resilienz und vermitteln die Fähigkeit, Probleme zu lösen und Konflikte zu bewältigen. In Situationen, in denen die Eltern Liebe, Stabilität oder Fürsorge nicht oder nur ungenügend bieten, können manchmal Drittpersonen diese Lücke füllen. Wir haben zum rechtlichen Status Quo sowie der prozessualen Geltendmachung von Ansprüchen eine Infobox erstellt.

Die Zeitschriftenreihe «und Kinder» online bestellen

Kinder haben ein persönliches Recht darauf, altersentsprechend an rechtlichen Entscheiden mitzuwirken, die über ihre Zukunft entscheiden. Nur so können sich Kinder in unserer Gesellschaft respektiert fühlen. Um mehr darüber zu erfahren, wieso eine Miteinbeziehung von Kindern in rechtlichen Prozessen unabdingbar ist, bestellen Sie hier das Heft Nr. 98 des Marie Meierhofer Institut für das Kind: Partizipation in der frühen Kindheit

Kindeswohlgefährdung – Meldepflicht an KESB ausgeweitet

Am 28. November 2017 hat der Nationalrat einer Ausweitung der Meldepflicht zugestimmt, wich aber vom Entwurf des Ständerates ab. Deshalb musste sich dieser am 7. Dezember 2017 nochmals mit der Meldepflicht befassen und will die Hürden weiterhin weniger hoch legen als der Nationalrat. Einigkeit besteht darüber, dass künftig nicht nur Personen in amtlicher Tätigkeit meldepflichtig sind, sondern alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben. Uneinigkeit besteht hingegen weiterhin in der Frage, wann die Meldepflicht greift. Der Nationalrat fordert "konkrete Hinweise", dem Ständerat genügt der "Verdacht". Nun geht das Geschäft zurück an den Nationalrat. Sollten nach der dritten Runde weiterhin inhaltliche Uneinigkeiten zwischen den Räten bestehen, würde es zu einer Einigungskonferenz kommen.

 

Kinderanwaltschaft Schweiz ist dankbar für die grundsätzliche Einigkeit im Parlament hinsichtlich Ausweitung der Meldepflicht. Wichtig ist aber nicht nur, dass Meldungen rechtzeitig erfolgen, sondern auch ihre Qualität. Dazu sind folgende Massnahmen notwendig:

   Meldepflichtige Personen müssen im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen auf Anzeichen von Kindeswohlgefährdungen sensibilisiert werden.

   Für meldepflichtige Personen müssen Möglichkeiten geschaffen werden, bei Unsicherheiten die Situation vertraulich zu besprechen. Dies kann zum Beispiel durch die Einrichtung einer Ombudsstelle für Kinderrechte geschehen.

   Wichtig ist zudem, dass das Berufsgeheimnis von Anwält/innen der Meldepflicht weiterhin vorgeht. Das Berufsgeheimnis ist für den Vertrauensaufbau zwischen Kind und Anwält/in unabdingbar. Nur wenn das Vertrauensverhältnis gewahrt wird, kann das Kind wirksam gestärkt und geschützt werden.

 

Grundsätzlich haben alle das Recht und auch die moralische Pflicht, unabhängig vom Gesetz eine Kindeswohlgefährdung zu melden. Eine solche Meldung erfolgt aber nur, wenn das Vertrauen in das Rechtssystem vorhanden ist. Darum setzen wir uns für ein kindgerechtes Rechtssystem und damit für einen wirksamen Kindesschutz ein.

KEINE GEWALT GEGEN KINDER


Kinder fordern ein Verbot von Gewalt, wie Jonas im Bilderbuch 

"KINDER KENNEN IHRE RECHTE", Kinderlobby Schweiz 2016


Mehrere Millionen Kinder sind weltweit von Gewalt, Körperstrafen, sexuellem Missbrauch und Totschlag bedroht

 Schweizerisches Komitee für UNICEF

 

 

Wie ein neuer Bericht mit erschütternden Ergebnissen zeigt, ist Gewalt gegen Kinder – manche von ihnen sind erst ein Jahr alt – innerhalb der Familie, in der Schule und in der Gemeinschaft allgegenwärtig.

 

Zürich/New York/Genf, 1. November 2017 – Erschreckend viele Kinder – manche von ihnen erst zwölf Monate alt – erleben Gewalt. Oft wird diese durch die Betreuungspersonen selbst verübt, wie UNICEF in einem neuen, heute veröffentlichten Bericht erklärt.

 

«Der Schaden, der Kindern auf der ganzen Welt zugefügt wird, ist wirklich besorgniserregend», sagt Cornelius Williams, Leiter des UNICEF-Kinderschutzprogrammes. «Babys, die ins Gesicht geschlagen werden, Mädchen und Knaben, die zu sexuellen Handlungen gezwungen werden, Jugendliche, die in ihrer Gemeinschaft ermordet werden – vor Gewalt gegen Kinder ist niemand gefeit und sie kennt keine Grenzen.»

 

Der Bericht «Ein vertrautes Gesicht: Gewalt im Leben von Kindern und Jugendlichen» basiert auf den neusten Daten und zeigt, dass Gewalt gegen Kinder bei Kindern jedes Alters und unabhängig der Situation oder des Hintergrunds geschieht:

 

Gewalt gegen Kleinkinder innerhalb der Familie:

   Drei Viertel der 2- bis 4-jährigen Kinder weltweit – das sind rund 300 Millionen – erleben psychische Gewalt und/oder körperliche Strafen durch ihre Betreuungspersonen zu Hause.

   Rund 6 von 10 einjährigen Kindern in 30 Ländern, für welche Daten zur Verfügung stehen, erleiden regelmässig gewaltsame Körperstrafen. Fast ein Viertel der Einjährigen wird als Bestrafung geschüttelt und rund 1 von 10 erhält Schläge ins Gesicht, auf den Kopf oder auf die Ohren.

   Weltweit lebt 1 von 4 Kindern unter fünf Jahren – also 177 Millionen – mit einer Mutter, die durch ihren Partner Gewalt erlebt.

 

Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Knaben:

   In der befragten Altersgruppe von 15 bis 19 Jahren haben weltweit rund 15 Millionen Mädchen in ihrem Leben bereits erzwungenen Geschlechtsverkehr oder andere erzwungene sexuelle Handlungen erfahren.

 

   Nur 1 Prozent der Mädchen, die sexuelle Gewalt erlebt hatten, gab an, professionelle Hilfe gesucht zu haben. 

   In den 28 Ländern, zu denen Daten vorliegen, gaben durchschnittlich 90 Prozent der Mädchen, die sexuelle Gewalt erlebt hatten an, dass sie den Täter des ersten Übergriffs kannten. In Bezug auf sexuelle Gewalt an Knaben belegen Daten aus sechs Ländern, dass Freunde, Klassenkameraden und Partner am häufigsten als Täter genannt wurden.

 

Gewaltsame Todesfälle unter Jugendlichen:

   Weltweit stirbt alle sieben Minuten ein Jugendlicher durch Gewalt.

   In den USA haben nicht-hispanische afroamerikanische Knaben im Alter zwischen 10-19 Jahren ein fast 19-mal höheres Risiko, ermordet zu werden, als nicht-hispanische weisse Knaben im selben Alter. Würde man die Mordrate unter nicht-hispanischen afroamerikanischen Knaben auf die gesamte Nation anwenden, wäre die USA unter den Top Ten der gefährlichsten Länder der Welt. 

   Im Jahr 2015 war das Risiko für einen nicht-hispanischen afroamerikanischen männlichen Jugendlichen in den USA ermordet zu werden gleich gross wie das Risiko im vom Krieg zerrütteten Südsudan Opfer kollektiver Gewalt zu werden. 

   Lateinamerika und die Karibik ist die einzige Region, in welchen die Mordrate unter Jugendlichen angestiegen ist. Fast die Hälfte aller weltweiten Mordfälle unter Jugendlichen ereignete sich 2015 in dieser Region.

 

Gewalt an Schulen:

   Die Hälfte der Kinder im Schulalter –732 Millionen – lebt in Ländern, in denen körperliche Bestrafung in der Schule nicht gänzlich verboten ist.

   In den letzten 25 Jahren ereigneten sich drei Viertel der dokumentierten Schiessereien an Schulen in den USA.

In der gesamten Arbeit von UNICEF hat die Beendigung von Gewalt höchste Priorität. Dazu gehört auch die Unterstützung staatlicher Bemühungen zur Verbesserung der Dienstleistungen für Kinder die Opfer von Gewalt geworden sind, die Entwicklung von Strategien und gesetzlichen Richtlinien zum Schutz von Kindern und Hilfeleistungen für Gemeinschaften, Eltern und Kinder, um Gewalt mittels praktischer Programme wie Erziehungskursen für Eltern und Massnahmen gegen häusliche Gewalt zu verhindern.

 

Um die Gewalt gegen Kinder zu beenden, ruft UNICEF die Regierungen zu Sofortmassnahmen auf. Weiter ruft UNICEF zur Unterstützung der INSPIRE Richtlinien auf, ein Übereinkommen der WHO, UNICEF und der Globalen Partnerschaft zur Beendigung von Gewalt. Dazu gehören:

   Die Erstellung nationaler Pläne, um Gewalt gegen Kinder zu beenden – unter Einbezug von Erziehung, sozialer Wohlfahrt, Justiz und Gesundheitswesen sowie der Gemeinschaften und der Kinder selbst.

   Die Verhaltensänderung bei Erwachsenen und die Thematisierung von Faktoren, die zur Gewalt gegen Kinder beitragen. Dazu gehören auch ökonomische und soziale Ungerechtigkeit, soziale und kulturelle Normen, die Gewalt tolerieren, unzulängliche Strategien und gesetzliche Richtlinien, ungenügende Dienstleistungen für Opfer sowie unzureichende Investitionen in wirksame Systeme zur Verhinderung und im Umgang mit Gewalt. 

   Die Fokussierung auf nationale Gesetzgebungen zur Minimierung gewaltsamer Verhaltensmuster, zur Verringerung von Ungerechtigkeiten und zur Begrenzung des Zugangs zu Schuss- und anderen Waffen. 

   Der Aufbau von sozialen Einrichtungen und die Ausbildung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, um ärztliche Überweisungen, Beratung und therapeutische Dienste für Kinder anzubieten, die Opfer von Gewalt geworden sind. 

   Die Schulung von Kindern, Eltern, Lehrern und Gemeinschaftsmitgliedern, um Gewalt in all ihren Ausprägungen zu erkennen und sie darin zu bestärken, sich in einem sicheren Rahmen gegen Gewalt auszusprechen und diese melden zu können.

Die Erhebung besser aufgeschlüsselter Daten zur Gewalt gegen Kinder und die Nachverfolgung des Fortschritts durch solides Monitoring und Auswertungen.

20 JAHRE KINDERRECHTE


 

Angebote der Kinderlobby zum Tag der Kinderrechte 2017:

- Ein Weiterbildungsangebot für Fachleute die mit Kindern arbeiten zum Thema "PARTIZIPATION  MIT KLEINKINDERN"  

  (siehe unter Projekte 2017)

- Ein Angebot für Kinder/Kindergruppen: "EINFÜHRUNG IN DIE KINDERRECHTE"

   (siehe unter Projekte 2017)

aus diesem Anlass lud die Geschäftsstelle „Tagesfamilien Basel-Stadt“

zu einem „offenen Nachmittag“ ein, der mit vielen Angeboten 

Kinder und Erwachsene einlud, 

sich mit den Kinderrechten auseinander zu setzen.

Mit dabei war auch die Kinderlobby Schweiz

 

- mit einem Verkaufsstand: Jonas verkaufte Bücher und Broschüren der Kinderlobby


- mit einem Kinderrechte-Quiz: Tim lud Kinder und Jugendliche ein, beim Preisrätsel mitzumachen


- mit einem Kinderrechte-Memory: Cornelia begleitete viele Kinder beim Memory-Spiel


 

- mit Präsenz für Fragen rund um die Kinderrechte: Annelies beantwortete auch Fragen zur Kinderlobby


Was Kinder zu ihren Rechten sagen:                                                         Die folgenden Zeichnungen und Kommentare stammen aus der Zusammenarbeit der Kinderlobby mit Kindern, die ihre Rechte in Zeichnungen dargestellt haben.

Artikel 31

Recht auf Freizeit, spielerische und kulturelle Aktivitäten, Hobbys, Begeisterung und Freude.

 

Tamina ist 6 Jahre alt. Sie liebt es, in den Zoo zu gehen, den Tieren zu Wasser und an Land zuzusehen und sie in ihrem Verhalten zu beobachten.

Die Schwäne gefallen ihr besonders gut. Ein farbiger Regenbogen ist über ihnen. Und unten im Wasser sind Fische. Ein grosser Fisch wird demnächst einen kleinen auffressen, andere Fische spielen miteinander.

Tamina möchte am liebsten oft in den Zoo gehen. Doch leider bestimmen meistens die Erwachsenen über ihr Freizeitprogramm. Darum sind die Kinder dann auch nicht zufrieden, bemerkt sie.

 

Kinder sollen mitreden können und ihre Wünsche müssen berücksichtigt werden. Es ist ihre Freizeit und sie haben ein Recht darauf, sich darauf zu freuen!


Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention:

Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung.

Jedes Kind muss unabhängig von seiner familiären Situation und von seinem Status Zugang zum Bildungssystem haben.                                                                    

sagt Jonas, 9 J. (...) Die Schule muss für Kinder eingerichtet sein. Es muss Platz zum Lernen, zum Turnen und zum Spielen haben. Am besten ist, wenn jede Schule einen Fussballplatz hat.

Die Lehrpersonen müssen alles tun, dass die Kinder Lust zum Lernen haben. Und du musst die Lehrpersonen fragen, wenn du etwas nicht verstehst.


 

Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention

Jedes Kind hat ein Recht auf Privatsphäre

Mario, 7 J. hat diese Zeichnung an seine Zimmertüre gehängt, weil seine Eltern

dort jederzeit eintreten und besonders, weil seine Mutter immer dort aufräumen will.

Mario will sein Zimmer selber aufräumen. So, dass seine Mutter zufrieden ist.

Und er möchte, dass die Eltern anklopfen und er auch mal "nein" sagen kann.

 

Kinder haben das Recht auf Geheimnisse. Eltern dürfen ihre SMS, ihr Tagebuch etc. nicht ungefragt lesen. Und über persönliche Dinge darf nicht ungefragt verfügt werden.

 


Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention:

Jedes Kind hat das Recht, bei seinen Eltern zu leben, ausser wenn

diese gegen seine Interessen handeln. Jedes Kind hat das Recht

zu beiden Elternteilen Kontakt zu haben.

 

Tamina, 6 J. stellt sich so eine Familie vor. Sie lebt in einem Kinderheim, wünscht sich aber, auch eine Familie zu haben

"wie alle andern", sagt sie.

 

Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention:

Jedes Kind hat das Recht auf Familien-

Zusammenführung 

 


 

Artikel 13 der UN-Kinderkonvention:

Jedes Kind hat das Recht auf freie Meinungsäusserung.

Jedes Kind hat das Recht, Informationen und Ideen zu erhalten,

weiter zu geben und seine Meinung zu äussern.

 

"Also ich finde, das Kinder auch seine Mainung sagen können"  

sagt Lara, 8 J. und auf ihrer Zeichnung sieht man deutlich, dass das,

was das Kind auf der Bühne sagt, von Herzen kommt.

 


 

Artikel 23 der UN-Kinderkonvention:

Jedes behinderte Kind hat ein Recht auf

besonderen Schutz und besondere  Pflege

 

Marion, 10 J. hat ein Haus gezeichnet, das brennt.

"Man hilft Kinder wen es im Haus Brent",

schreibt sie dazu.

Und sie ergänzt: und behinderten Kindern oder kleinen

Kindern hilft man zuerst! 


Artikel 12 der UN-Kinderkonvention:

Das Prinzip der Mitbeteiligung  

- Das Kind soll seine Meinung zu allen, seine Person betreffenden Fragen

  oder Verfahren äussern können und seine Meinung soll bei

  Entscheidungen mit berücksichtigt werden.

- Kinder sind mehr als eine Investition in die Zukunft; sie haben ein Recht

  darauf, ihr Leben mitzugestalten

 

Sara, 10 J. fühlt sich manchmal ohnmächtig da sie findet, die Erwachsenen würden über alles bestimmen und die Kinder könnten über nichts bestimmen. Doch die Erwachsenen hören uns Kindern nicht einmal zu (...)

"wir wollen auch bestimen!!!"

Wenn sie könnte würde sie das ändern, erklärt sie mit fester Stimme.